Allgemeine Geschäftsbedingungen – mehristweniger Creative Agency OG
Inhaberinnen: Denise Frischeisen & Franziska Felber
Firma: mehristweniger Creative Agency OG
Website: www.mehristweniger.at
Die mehristweniger Creative Agency OG (im Folgenden „miw“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen, auch wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
Die AGB gelten für alle Tätigkeitsbereiche von miw, insbesondere für
In allen Fällen erfolgt die Abrechnung ausschließlich über miw.
Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden oder Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich von miw bestätigt werden. Dies gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn sie von miw ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
Grundlage jedes Vertrags ist grundsätzlich das jeweilige Angebot von miw oder der schriftlich erteilte Auftrag des Kunden, in dem der konkrete Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten sind.
Die Angebote von miw sind freibleibend und unverbindlich. Änderungen oder Irrtümer bleiben vorbehalten.
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Ein Vertrag zwischen miw und dem Kunden kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Unterzeichnung des Angebots, oder – sofern eine schriftliche Bestätigung nicht vorliegt – durch das tatsächliche Tätigwerden von miw auf Basis des Kundenauftrags zustande.
Mündliche oder telefonische Beauftragungen sind nur verbindlich, wenn sie von miw schriftlich bestätigt werden. Wird ein Auftrag mündlich erteilt und miw beginnt auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden mit der Arbeit, gilt der Auftrag als bestätigt und der entstehende Aufwand wird entsprechend den vereinbarten oder üblichen Konditionen verrechnet.
Der Kunde ist an seinen Auftrag ab Zugang bei miw für zwei Wochen gebunden. miw kann den Auftrag innerhalb dieses Zeitraums annehmen.
Der Umfang der von mehristweniger Creative Agency OG (im Folgenden „miw“) zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweils gültigen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im schriftlichen Vertrag.
Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsinhalts bedürfen der Schriftform und können zu einer Anpassung des vereinbarten Honorars und/oder der Lieferfristen führen.
Zu den Leistungen von miw zählen – je nach Auftrag – insbesondere:
Workshops „Tanz“ werden über die Stage Time Company (STC) vermarktet. Die Anmeldung erfolgt über die Website der STC. Die Abwicklung (Bezahlung, Rechnungslegung) erfolgt vollständig durch mehristweniger Creative Agency OG (miw).
Alle anderen Workshops (z.B. Pilates, Yoga) und Events, die von miw selbst veranstaltet oder für Kunden durchgeführt werden, werden vollständig über miw abgewickelt.
Bei Workshops gelten 10er-Blöcke nach denselben Regeln wie bei STC: Sie sind nicht übertragbar, nicht rückerstattbar und 12 Monate gültig.
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Alle im Zuge der Leistungserbringung erstellten Materialien, Entwürfe, Rohfassungen oder Vorschläge (z. B. Content-Entwürfe, Konzeptpapiere, Videos, Designs, Skripte, Post Layouts) sind vom Kunden zu prüfen und innerhalb von drei Werktagen freizugeben. Erfolgt keine Freigabe oder Änderungsanweisung innerhalb dieser Frist, gelten die übermittelten Inhalte als vom Kunden genehmigt.
Der Kunde verpflichtet sich, miw unverzüglich und vollständig alle Informationen, Materialien und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Durchführung des Auftrags erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere:
Der Kunde ist verpflichtet, miw über alle Umstände zu informieren, die für die Leistungserbringung relevant sind, auch wenn diese erst während der Projektlaufzeit bekannt werden.
miw ist berechtigt, den Leistungsbeginn oder vereinbarte Termine zu verschieben, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt (z. B. verspätete Bereitstellung von Inhalten oder Feedback). In diesem Fall können sich auch die Kosten erhöhen, falls zusätzlicher Aufwand entsteht.
Der Kunde garantiert, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten und Materialien frei von Rechten Dritter sind oder dass er über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügt.
miw übernimmt keine Haftung für Rechtsverletzungen durch vom Kunden beigestellte Materialien. Wird miw aufgrund einer solchen Rechtsverletzung von Dritten in Anspruch genommen, verpflichtet sich der Kunde, miw schad- und klaglos zu halten und sämtliche daraus entstehenden Kosten (inkl. Rechtsverfolgungskosten) zu ersetzen.
Die mehristweniger Creative Agency OG (im Folgenden „miw“) ist nach eigenem Ermessen berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise selbst zu erbringen oder sich bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen Dritter zu bedienen (z. B. Fotograf:innen, Videograf:innen, Cutter:innen, Designer:innen, Social-Media-Spezialist:innen, Trainer:innen oder Eventdienstleister:innen).
miw verpflichtet sich, alle beauftragten Dritten sorgfältig auszuwählen und sicherzustellen, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation, Erfahrung und Zuverlässigkeit verfügen, um die übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen.
Externe Trainer:innen oder Dienstleister:innen, die im Rahmen von Workshops oder Events tätig werden, handeln im Auftrag von miw, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die gesamte Vertrags- und Zahlungsabwicklung erfolgt in diesem Fall ausschließlich über miw.
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miw übernimmt keine Haftung für Fremdleistungen, die vom Kunden direkt und eigenständig mit Dritten vereinbart werden, sofern diese nicht im Auftrag von miw handeln oder von miw schriftlich bestätigt wurden.
Frist- und Terminvereinbarungen zwischen der mehristweniger Creative Agency OG (im Folgenden „miw“) und dem Kunden sind schriftlich festzuhalten oder zu bestätigen. miw verpflichtet sich, vereinbarte Termine nach bestem Wissen und Gewissen einzuhalten und die vereinbarten Leistungen termingerecht zu erbringen.
Sollte miw einen Termin aus Gründen, die nicht von miw zu vertreten sind, nicht einhalten können, so wird der Kunde unverzüglich darüber informiert. Eine Terminverzögerung berechtigt den Kunden erst dann zur Geltendmachung gesetzlicher Rechte, wenn er miw schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Mahnung bei miw.
Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Verzugs besteht jedoch nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von miw beruht.
Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere höhere Gewalt, Krankheit, technische Ausfälle, Lieferverzögerungen von Dienstleistern oder Zulieferern, Ausfälle von Social-Media-Plattformen oder unvorhergesehene behördliche Maßnahmen – entbinden miw von der Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Termine.
Ebenso verschieben sich vereinbarte Fristen, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten (z. B. rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Feedback, Materialien, Zugängen oder Freigaben) nicht oder verspätet nachkommt. In diesem Fall verlängert sich der Terminplan zumindest um den Zeitraum des Verzugs, gegebenenfalls zuzüglich eines angemessenen organisatorischen Puffers.
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Die mehristweniger Creative Agency OG (im Folgenden „miw“) ist insbesondere berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn:
In diesen Fällen ist miw berechtigt, die bereits erbrachten Leistungen und Aufwendungen (einschließlich angefallener Fremdkosten, Arbeitszeit, Konzeptions- und Kommunikationsleistungen) voll zu verrechnen.
Erfolgt der Rücktritt nach Projektbeginn, ist miw berechtigt, 30 % des vereinbarten Gesamtpreises als Stornogebühr zu behalten oder in Rechnung zu stellen, zuzüglich etwaiger bereits geleisteter Arbeiten (z. B. Konzeptentwicklung, Vorproduktionen, Buchungen, Musiklizenzen, Locationmieten etc.).
Bereits geleistete Anzahlungen werden entsprechend gegengerechnet.
Bei laufenden Social-Media-Betreuungen oder anderen monatlich abgerechneten Leistungen kann der Kunde den Vertrag nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich beenden. Bereits begonnene oder laufende Leistungszeiträume sind in voller Höhe zu begleichen.
miw behält sich das Recht vor, in Fällen von wiederholtem Zahlungsverzug oder unzumutbarem Verhalten des Kunden die Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung zu beenden. Ein Anspruch des Kunden auf Ersatz oder Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen besteht in diesem Fall nicht.
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Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der mehristweniger Creative Agency OG (im Folgenden „miw“) für jede erbrachte Teilleistung, sobald diese erbracht wurde.
miw ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorauszahlungen oder Teilrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen.
Die Höhe des Honorars ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Mangels abweichender Vereinbarung gelten folgende Regelungen:
• Social-Media-Übernahme:
Bei Neukunden wird vor Beginn der laufenden Betreuung eine einmalige Neukundenpauschale verrechnet.
Diese deckt den initialen Arbeitsaufwand zur Einrichtung, Optimierung und strategischen Vorbereitung der Social-Media-Kanäle ab und wird individuell anhand des tatsächlichen Aufwands mit dem Kunden abgestimmt.
Die Pauschale ist vor Beginn der Betreuung fällig.
Die laufenden monatlichen Leistungen werden am 1. des Folgemonats nach tatsächlichem Arbeitsaufwand verrechnet.
• Einmalige Projekte, Content-Produktionen und Event-Choreografien (inkl. Content-Pakete):
Für diese Leistungen ist nach schriftlicher Auftragserteilung eine Anzahlung von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises vor Projektbeginn zu leisten.
Die restlichen 50 % werden nach Projektabschluss bzw. nach Lieferung der finalen Ergebnisse fällig.
Diese Regelung gilt auch für Projekte oder Content-Pakete, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, jedoch als einmalige Gesamtdienstleistung verrechnet werden.
• Workshops und Events:
- Bei von mehristweniger selbst veranstalteten Workshops oder Events ist der gesamte Rechnungsbetrag, sofern nicht anders vereinbart, vor Veranstaltungsbeginn vollständig zu begleichen.
- Wird mehristweniger von Dritten zur Durchführung eines Workshops oder Events beauftragt, erfolgt die Verrechnung nach erbrachter Leistung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Die Abrechnung für Workshops „Tanz“ erfolgt über miw gemäß der über STC vermittelten Anmeldung.
- 10er-Blöcke für Workshops werden vorab bezahlt. Sie sind nicht übertragbar und können nicht erstattet werden. Die Gültigkeit beträgt 12 Monate ab Kaufdatum.
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Alle Leistungen von miw, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind (z. B. zusätzliche Bearbeitungen, Erweiterungen, Anpassungen, Reisekosten, Mehraufwand durch verspätete oder unvollständige Kundenangaben), werden gesondert nach Zeitaufwand zum vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt. Alle miw entstehenden Barauslagen, Fremdkosten oder Lizenzgebühren sind vom Kunden zu ersetzen.
Kostenvoranschläge von miw sind grundsätzlich unverbindlich.
Wenn absehbar ist, dass die tatsächlichen Kosten die ursprünglich veranschlagten um mehr als 10 % übersteigen, wird miw den Kunden unverzüglich informieren.
Widerspricht der Kunde der Kostenüberschreitung nicht binnen drei Werktagen nach Mitteilung schriftlich, gilt sie als genehmigt.
Für sämtliche Arbeiten von miw, die aus Gründen, die nicht von miw zu vertreten sind, nicht zur Ausführung gelangen, gebührt miw eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen, Konzepte, Entwürfe oder Vorarbeiten.
Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde keinerlei Rechte an diesen Arbeiten. Nicht realisierte Konzepte, Entwürfe, Layouts oder Unterlagen verbleiben im geistigen und rechtlichen Eigentum von miw und dürfen vom Kunden weder verwendet noch an Dritte weitergegeben werden.
Rechnungen der mehristweniger Creative Agency OG sind, sofern im Angebot oder Vertrag nicht anders vereinbart, binnen zehn (10) Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig und zahlbar.
Bei verspäteter Zahlung werden gesetzliche Verzugszinsen sowie sämtliche durch den Zahlungsverzug entstehenden Mahn- und Inkassospesen verrechnet.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Eigentum an allen gelieferten oder übermittelten Leistungen, Daten, Konzepten und Materialien bei mehristweniger Creative Agency OG.
Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Einbringung von Forderungen verbundenen Kosten und Aufwände, insbesondere Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten, zu tragen, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich sind.
Im Falle eines Zahlungsverzugs ist mehristweniger Creative Agency OG berechtigt, sämtliche offenen Forderungen aus laufenden oder bereits abgeschlossenen Projekten sofort fällig zu stellen und laufende Arbeiten bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen, ohne dadurch in Verzug zu geraten.
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von mehristweniger Creative Agency OG aufzurechnen, es sei denn, diese Gegenforderung wurde von mehristweniger schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
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Wird ein Auftrag nach Projektbeginn storniert, behält miw 30% des Gesamtpreises als Stornogebühr ein.
Abzüglich bereits geleisteter Arbeitszeit wird der Restbetrag an den Kunden rückerstattet.
Eine Kündigung muss schriftlich 14 Tage vor Monatsende erfolgen.
Für bereits begonnene Monate ist der volle Monatsbeitrag zu zahlen. Bei Kündigung vor Beginn der Betreuung wird die Neukundenpauschale nicht rückerstattet, da sie den initialen Aufwand von miw abdeckt.
a) Von mehristweniger selbst veranstaltete Workshops oder Events
b) Workshops oder Events, bei denen mehristweniger von Dritten gebucht wird (externe Buchung)
c) 10er-Blöcke für Workshops
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d) Workshops mit externen Trainer:innen (organisiert durch mehristweniger)
Für die Teilnahme an Präsentationen, Konzeptvorstellungen oder Pitch-Terminen steht der mehristweniger Creative Agency OG ein angemessenes Honorar zu, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht. Dieses Honorar deckt mindestens den Personal und Sachaufwand sowie die Kosten allfälliger Fremdleistungen, die im Zuge der Präsentationsvorbereitung entstehen.
Erhält mehristweniger Creative Agency OG nach einer Präsentation oder Konzeptvorstellung keinen Auftrag, so bleiben sämtliche erbrachten Leistungen, Ideen, Entwürfe, Konzepte, Präsentationsunterlagen und deren Inhalte im vollständigen Eigentum von mehristweniger Creative Agency OG.
Der Kunde ist nicht berechtigt, diese in irgendeiner Form zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder an Dritte weiterzugeben, es sei denn, mehristweniger hat dies ausdrücklich schriftlich genehmigt.
Alle im Rahmen einer Präsentation übergebenen Unterlagen sind auf Verlangen unverzüglich an mehristweniger zurückzugeben.
Die Nutzung oder Weiterverwendung von im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen, Konzepten, Designs oder Strategien ist dem Kunden untersagt, unabhängig davon, ob diese urheberrechtlich geschützt sind oder nicht.
Mit der Bezahlung eines Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Nutzungs oder Verwertungsrechte an den vorgestellten Leistungen.
Werden die im Rahmen einer Präsentation oder Konzeptentwicklung eingebrachten Ideen oder Entwürfe nicht von mehristweniger umgesetzt, ist mehristweniger Creative Agency OG berechtigt, diese jederzeit anderweitig zu verwenden oder weiterzuentwickeln.
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Alle Leistungen von mehristweniger Creative Agency OG, einschließlich solcher aus Präsentationen, Konzepten, Content-Produktionen, Workshops oder Event Choreografien (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, finalen Grafiken, Konzepte, Fotos, Videos, digitale Dateien), verbleiben im Eigentum von mehristweniger. Dies gilt auch für einzelne Teile, Werkstücke oder Originalunterlagen. mehristweniger kann diese jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangen.
Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars ausschließlich das Recht der Nutzung der übergebenen Leistungen zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang. Ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen von mehristweniger nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.
Die vollständige Bezahlung der vereinbarten Honorare ist Voraussetzung für den Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten.
Änderungen oder Weiterentwicklungen der Leistungen durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Dritte sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von mehristweniger und – soweit urheberrechtlich geschützt – des Urhebers zulässig.
Für die Nutzung von Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinausgeht, ist ebenfalls die Zustimmung von mehristweniger erforderlich. In solchen Fällen steht mehristweniger und dem Urheber eine angemessene gesonderte Vergütung zu.
Die Nutzung von Werbemitteln, für die mehristweniger konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, bedarf nach Ablauf des Vertrags ebenfalls der Zustimmung von mehristweniger, unabhängig davon, ob die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind oder nicht.
Die mehristweniger Creative Agency OG ist berechtigt, auf allen von ihr erstellten Werbemitteln, Präsentationen und bei allen Werbemaßnahmen auf mehristweniger und gegebenenfalls auf die Urheberinnen hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
mehristweniger ist vorbehaltlich eines jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Website mit Namen und Firmenlogo auf die bestehende Geschäftsbeziehung zum Kunden hinzuweisen.
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Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen nach Erbringung der Leistung durch mehristweniger, schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden lediglich das Recht auf Nachbesserung oder Austausch der Leistung durch mehristweniger zu.
Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde mehristweniger alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. mehristweniger ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre.
Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von mehristweniger ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.
Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von mehristweniger beruhen.
Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach auf den Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.
mehristweniger wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung von mehristweniger für Ansprüche, die aufgrund von Maßnahmen (z.B. Werbeaktivitäten, Verwendung von Bild- oder Markenzeichen) gegen den Kunden erhoben werden, ist ausdrücklich ausgeschlossen, sofern mehristweniger ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist. Insbesondere haftet mehristweniger nicht für Prozesskosten, Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
mehristweniger haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit ist vom Geschädigten zu beweisen.
Trainingsbetrieb und Teilnahme! Die Teilnahme an Workshops, Kurse oder Trainings erfolgt auf eigene Gefahr. Die mehristweniger Creative Agency OG übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Unfälle oder sonstige Schäden, die während oder im Zusammenhang mit dem Workshop, der Kurse oder Trainings entstehen, sofern diese nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von miw zurückzuführen sind. TeilnehmerInnen sind verpflichtet, nur gesund und frei von ansteckenden Krankheiten am Training teilzunehmen. Bei TeilnehmerInnen unter 18 Jahren liegt die Verantwortung hierfür beim Erziehungsberechtigten..
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Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und mehristweniger ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Erfüllungsort ist der Sitz von mehristweniger Creative Agency OG. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen mehristweniger und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von mehristweniger örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.
miw verarbeitet personenbezogene Daten nur zur Vertragserfüllung.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies gesetzlich oder zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
Details sind in der Datenschutzerklärung auf www.mehristweniger.at enthalten.
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